Tellereisen – Fangeisen – Fußeisen – Tellerfalle
Hierbei handelt es sich um eine Falle mit zwei Stahlbügeln. Beim Tritt auf den Teller, schnappen die zwei Fangbügel zu und halten das gefangene Tier am Bein fest. Die zwei Eisenbügel werden über eine Feder gespannt. Die Falle hängt meistens an einer Kette mit Anker, damit sie nicht fort geschleppt wird. Wenn ein Tier auf den Teller tritt, schlagen die beiden Bügel zusammen und halten das Tier am Bein fest.

Die älteren Fallen haben meist gezackte Zähne, die das Tier erheblich verletzen. Neuere Modelle sind nicht mehr gezahnt und der Bügel schließt nicht vollständig, um das Brechen der Knochen zu verhindern. Heute sind in der Regel nur Fangeisen mit Gummierung erlaubt.
In Deutschland sind die Tellereisen seit 1995 grundsätzlich verboten. Auch die Einfuhr von Pelzen, die durch die Jagd mit Tellereisen erlangt wurden, ist verboten.